Dettagli
Autore
G�Tt, Arthur, Ernst R�Din Und Falk Ruttke (Bearb.)
Editori
J. F. Lehmanns Verlag, M�nchen, 1934.
Formato
1.Aufl. 272 S.; Illustr.; 25 cm. Originalleinen mit Orig.-Schutzumschlag.
Soggetto
Deutschland, NS-Diktatur, Nationalsozialismus, Recht, Medizin, Rassen-Ideologie, Erbkrankheiten, Gesetz zur Verh�tung erbkranken Nachwuchses, Nationalsozialistische Verbrechen
Descrizione
Gutes Ex.; OUmschlag gebr�t u.m. kl. L�ren. - Vorsatz m. Exlibris. - EA. - In Frakturschrift. - "Ausgabe f�r die Mitglieder der �tlichen Spitzenverb�e". - Mit Beitr�n: Die Eingriffe zur Unfruchtbarmachung des Mannes und zur Entmannung (von Erich Lexer) / Die Eingriffe zur Unfruchtbarmachung der Frau (von Albert D�derlein). - Das Gesetz zur Verh�tung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 529) war ein deutsches Sterilisationsgesetz. Es trat zum 1. Januar 1934 in Kraft. Das Gesetz diente im nationalsozialistischen Deutschen Reich der sogenannten Rassenhygiene durch "Unfruchtbarmachung" vermeintlicher "Erbkranker" und Alkoholiker. Die Sterilisationsverfahren wurden durch Gutachten von "Erbgesundheitsgerichten" legalisiert. Die Sterilisation wurde auf Antrag (des Betroffenen, �berwiegend ma�eblich aber des beamteten Arztes oder "f�r die Insassen einer Kranken-, Heil- oder Pflegeanstalt oder einer Strafanstalt" des Anstaltsleiters) durchgef�hrt, �ber den "Erbgesundheitsgerichte" entschieden, die einem Amtsgericht angegliedert waren. Dadurch wurde die eugenische Zwangssterilisation legalisiert. � Das Gesetz basierte auf einem bereits vor der nationalsozialistischen Macht�bernahme geplanten Entwurf, welcher 1932 vom preu�schen Gesundheitsamt unter Federf�hrung von Eugenikern wie Hermann Muckermann, Arthur Ostermann, dem zweiten Direktor des Berliner Kaiser-Wilhelm-Instituts f�r Biologie, Richard Goldschmidt, und anderen ausgearbeitet wurde. Der Entwurf enthielt Sterilisationen auf freiwilliger Basis; allerdings erfuhr dieser Punkt bei den Beratungen Kritik seitens des Gesundheitsexperten der sozialdemokratischen Fraktion im preu�schen Parlament Benno Chajes, welcher mit Hinweis auf Gesetzgebung in einigen Bundesstaaten der USA und dem Schweizer Kanton Waadt Zwangssterilisation f�r bestimmte F�e vorschlug. Au�rdem forderte er, neben der eugenischen und medizinischen auch soziale Indikationen in den Entwurf einzuf�hren. Obwohl dieser Gesetzesvorschlag breite Unterst�tzung erhielt, wurde er auch auf Grund des politischen Chaos infolge der Absetzung der preu�schen Regierung nicht mehr Gesetz. Im Gegensatz zu diesem fr�hen Gesetzentwurf, welcher Sterilisation auf freiwilliger Basis vorsah, war das unter den Nationalsozialisten beschlossene Gesetz in mehreren Punkten versch�t; so war nun die M�glichkeit der Zwangssterilisation gegeben, die von Amts�ten oder Anstaltsleitern der "Kranken-, Heil-, Pflege- oder Strafanstalten" beantragt werden konnte. Das Gesetz wurde am 14. Juli 1933 verabschiedet. In der amtlichen Begr�ndung des Gesetzes hei� es: "Der fortschreitende Verlust wertvoller Erbmasse muss eine schwere Entartung aller Kulturv�lker zur Folge haben. Von weiten Kreisen wird heute die Forderung gestellt, durch Erlass eines Gesetzes zur Verh�tung erbkranken Nachwuchses das biologisch minderwertige Erbgut auszuschalten. So soll die Unfruchtbarmachung eine allm�iche Reinigung des Volksk�rpers und die Ausmerzung von krankhaften Erbanlagen bewirken." Der regierungsamtliche Gesetzeskommentar einschlie�ich zweier fachchirurgischer Beitr� erschien 1934 im J.F. Lehmanns Verlag, M�nchen: Arthur G�tt, Ernst R�din, Falk Ruttke: "Gesetz zur Verh�tung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Mit Beitr�n: Die Eingriffe zur Unfruchtbarmachung des Mannes und zur Entmannung, von Erich Lexer. Die Eingriffe zur Unfruchbarmachung der Frau, von Albert D�derlein". Durch das "Gesetz zur �derung des Gesetzes zur Verh�tung erbkranken Nachwuchses" vom 26. Juni 1935 (RGBl. 1935 I S. 773) wurde der Schwangerschaftsabbruch bei diagnostizierter Erbkrankheit legalisiert. . (wiki)