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Libri antichi e moderni

Allgemeines Ortschaften-Verzeichnis der im Reichsrathe vertretenen K�nigreiche und L�er. Nach den Ergebnissen der Volksz�ung vom 31. December 1900. Nebst vollst�igem alphabetischen Namensregister. Hrsg. von der K. K. Statistischen Central-Commission in Wien.

Wien - Verlag der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1905.,

48,00 €

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(Berlin, Germania)

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Dettagli

Editori
Wien, Verlag der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1905.
Formato
VII; 678 S.; 26 cm. Orig.-Halblederband.
Soggetto
Statistik, Ortschaften, Verzeichnis, Volksz�ung, �terreich, Geschichte, Statistische Central-Commission Wien
Sovracoperta
No
Lingue
Tedesco
Copia autografata
No
Prima edizione
No

Descrizione

Gutes Ex. mit Gebrauchs- und Lagerspuren; Bibliotheksexemplar mit Aufklebern; Stempel; Seiten leicht nachgedunkelt u. diverse, wenige Anstreichungen. - Das von der Statistischen Central-Oommission bereits wiederholt, so nach den Ergebnissen der Volksz�ungen von 1880 und 1890 herausgegebene "Vollst�ige Ortschaften-Verzeichniss" ist durch seinenlnhalt undseine bew�te, zweckm�ige Form ein so notwendiger Orientirungsbehelf f�r alle �ffentlichen Aemter und f�r Privatpersonen geworden, dass dessen Neuausgabe nach den Ergebnissen der letzten Volksz�ung vom 31. December 1900 nur der allgemeinen Erwartung entsprechen d�rfte. Die Statistische Central-Commission hat daher die Vorbereitung dieses Werkes als eine ihrer ersten Arbeiten bei Bearbeitung der Z�ungsergebnisse betrachtet, so dass sie bereits in der Lage ist, es dem Publicum vorzulegen. Bei Abfassung dieses Werkes, dessen Titel diesmal in "Allgemeines Ortschaften-Verzeichniss" abge�ert wurde, wurden die gleichen Grunds�e eingehalten wie bei den �eren Ausgaben. Es werden also darin nach dem Stande vom 31. December 1900 wiederum nach L�ern, politischen Bezirken und Gerichtsbezirken geordnet s�tliche Ortsgemeinden und innerhalb dieser s�tliche Ortschaften in alphabetischer Reihenfolge mit ihren Einwohnerzahlen angef�hrt. Die Ortsgemeinden sind durch fetten Druck von den Ortschaften unterschieden; f�r Galizien und die Bukowina sind die selbstst�igen, vom Gemeindeverbande ausgeschlossenen Gutsgebiete und die jedem derselben angeh�rigen Ortsgebiete getrennt von den Ottsgemeinden nach Gerichtsbezirken ebenso wie die Ortsgemeinden und Ortschaften dargestellt. Ueber die Aufnahme eines Wohnplatzes als Ortsgemeinde oder Gutsgebiet entschied die Vorlage eines besonderen Z�ungssumares, das die zust�ige politische Beh�rde nach dem Z�ungsgesetze und dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. M� 1899, Zahl 22073, bei Durchf�hrung der Volksz�ung vom 31. December 1900 anzufertigen hatte. Dagegen wurden, weil im Sinne des eben angef�hrten Ministerialerlasses auch gegen�ber einer vorliegenden Orts�bersicht das Band einer geschlossenen H�ernumerirung als das �serlich sichtbare Kriterium der Zusammengeh�rigkeit zu einer Ortschaft anzusehen ist, nur solche Wohnpl�e als Ortschaften aufgefasst und aufgenommen, die eine selbstst�ige, in sich abgeschlossene, in die Hausnummernreihe einer benachbarten Ortschaft sich nicht einf�gende H�ernumerirung aufweisen. In dem vorliegenden Ortschaften-Verzeichnisse sind daher unter Ortschaften ausschliesslich Conscriptionsortschaften im Sinne des Volksz�ungsgesetzes und des erw�ten Ministerialerlasses zu verstehen. . (Vorwort) // Nieder�sterreich; Ober�sterreich; Steiermark; K�ten; Krain; Istrien; Tirol; B�hmen; M�en; Schlesien; Galizien; Dalmatien / u.a.