Details
Publishers
[ sterreich, ca. 1845].
Description
Deutsche Handschrift auf Papier. 23 SS. auf 14 Bll., halbbr chig beschrieben. In originalem Papierumschlag mit kalligr. Titel. Lose B gen. Kl.-Folio (225 x 286 mm). Interessante Kompilation von Erlassen und Dekreten, im wesentlichen betreffend den 1757 in den sterreichischen Erblanden eingef hrten "systemm igen Adel", ein Standesvorrecht, das b rgerlichen Offizieren unter bestimmten Bedingungen einen Rechtsanspruch auf Erhebung in den erblichen einfachen Adelsstand garantierte. - Das Dokument er ffnet mit einem "Vortrag des Directorii in Publicis et Cameralibus an Kais. Mar. Ther. v. 23. Okt. 1752": eine Vorlage zu der von Maria Theresia geforderten Beseitigung aller Unterschiede bei Nobilitationen und Standeserh hungen zwischen den b hmischen und sterreichischen Hofkanzleien, gegenseitiger Anerkennung ohne "der ehmals blich gewesten neuerlichen Ansuch und Erlangung des selben respectu Standes" und Vereinheitlichung der dazu gebr uchlichen Siegel. Damit war eine wichtige Voraussetzung f r die Einf hrung des systemm igen Adels geschaffen. Pr sident des 1749 geschaffenen "Directorium in publicis et cameralibus", der Verwaltungsbeh rde, die den erw hnten Hofkanzleien vorstand, war Friedrich Wilhelm von Haugwitz. Am 12. J nner 1757 wurde der systemm ige Adel per Allerh chster Entschlie ung der Kaiserin eingef hrt: "Laut Publikazion vom J n 1757 hat M. Theresia aus allermildester Neigung f r das Milit r zu entschlie en geruht, da jede, Offiziere so auch von der Fortuna sein Aufkommen hat, nachdem er 30 Jahre gedient und seines Wohlverhaltens wegen von seinem vorgesetzten Kommandanten ein gutes Zeugnis beizubringen vermag, auf Ansuchen das Ritterschaftsdiplom gratis ertheilt werden solle". - Bereits im April des Jahres erfolgten auf Anweisung des Hofkriegsrats erste Einschr nkungen des Privilegs: "Im April 1757 wurde die dahin modifiziert, da der erbl ndische Adel mit Nachsicht der Haupttaxe ertheilt werde, die Nebengeb hren aber bezahlt werden sollen." Bis 1845 sind weitere Versch rfungen dokumentiert, aber auch Entscheidungen zur Form von Stammb umen oder etwa die Feststellung, dass "den Chefs der 2 Linien der f rstl. Familien Sch nburg [.] und der 5 Linien der f rstl. Familien Salm" die Titulatur "Durchlaucht" geb hrt (Hofkanzleidekret vom 4. Februar 1845). - Der Umschlag mit Einrissen, zwei Ausschnitten am Hinterdeckel und fleckig. Die Textseiten leicht gebr unt und minimal fleckig.