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Rare and modern books

Müller, Alexander, Jurist (1784-1844).

Eigenh. Brief mit U.

Leipzig, 21. III. 1831.,

150.00 €

Inlibris Antiquariat

(Wien, Austria)

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Details

Author
Müller, Alexander, Jurist (1784-1844).
Publishers
Leipzig, 21. III. 1831.
Keyword
Autographs: History

Description

3½ SS. auf Doppelblatt. 4to. Euer Wohlgeboren werden die mir gestern zugeschickten Beiträge bald im Wächter abgedruckt sehen. Für die früher erhaltenen wird so bald noch nicht Raum gewonnen werden können. Bei der jetzigen Einrichtung, die wöchentlich nur zwei halbe Bogen erscheinen läßt, kann und darf ich Altgeschichtliches, so interessant es auch immer ist, nur höchst selten bringen; zumalen die ins Thema eingreifenden Zeiterscheinungen vorzüglich betrachtet werden müssen. Es ist ein Elend, daß sich Herr Brockhaus nicht dazu entschließen kann, vier Blätter wöchentlich drucken zu lassen. Bei nur 2 derselben muß ich fast alle mir zukommenden größeren Manuscripte oft ungern remittiren. Das Publicum liest wirklich auch Aufsätze, die mehrere Seiten und Blätter füllen, entweder gar nicht, oder nur obenhin, und so wird der gute Zweck der Zeitschrift verfehlt [.]. Weiters über sein in Bälde (anonym) erscheinendes Buch "Die grosse Einheit der CXXVII antirömischen Katholiken in Dresden, oder: Die neu anhebende rein-katholisch-christliche Kirche im Lande der Sachsen: ein Wort zur gegenseitigen geistigen Vervollkommnung in Lehre und That und zur allseitigen Entfesslung von Rom" (nicht bei Holzmann/Bohatta). - Der Weimarer Regierungsrat Alexander Müller gehört heute zu den vergessenen kirchenrechtlichen Autoren des 19. Jahrhunderts. Zu Lebzeiten aber hat der leidenschaftliche Verfechter staatskirchlicher Ideen mit seinem umfangreichen Oeuvre und durch vielfältige publizistische Aktivitäten Aufsehen erregt und heftigen Widerspruch hervorgerufen. In Sachsen und Preußen schritt die staatliche Zensur gegen die von ihm herausgegebene Zeitschrift "Der Canonische Wächter" ein. Auch die katholische Kirche hielt Müllers Thesen für gefährlich. Sein Hauptwerk, ein enzyklopädisches Handbuch des Kirchenrechts, wurde 1833 auf den römischen Index der verbotenen Bücher gesetzt. - Stellenweise etwas fleckig. Beiliegend ein alter Sammlungsumschlag.
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